Lexikon Allgemein V-Z
Mit freundlicher Unterstützung der SIGNAL IDUNA
Verkehrswert/Verkaufswert
Der Wert eines Gebäudes oder Grundstücks, der sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation realisieren läßt.
Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Das 5. Vermögensbildungsgesetz ist auch als "936 DM-Gesetz" bekannt.
Mit diesem Gesetz will der Staat die Eigentums- und Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördern.
Versorgungsausgleich
War ein geschiedener Ehepartner während der Ehe nicht oder nur zum Teil berufstätig, dient der Versorgungsausgleich der Alters- und Invalidenvorsorgung.
Versorgung
Öffentliches Dienstrecht, materielle Sicherstellung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen.
Versicherungspflicht
Sie ist gegeben aufgrund von Gesetzen und Satzungen. Kann auch ohne Mitwirkung des VN in Kraft treten z.B. Sozialversicherung.
Versicherungspflichtgrenze
Angestellte und Arbeiter sind bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr versicherungspflichtig.
Versicherungsschein
Er ist eine Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, die vom Versicherer unterzeichnet sein muß (Police). Er enthält den Versicherungsinhalt ebenso wie Besondere Versicherungsbedingungen (Klauseln). Muß vom Versicherer an den Versicherungsnehmer überreicht werden.
Versicherungssumme
Ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist.
Versicherungsträger
Im Bereich der Individualversicherung spricht man von Versicherungsunternehmen. In der Sozialversicherung von Versicherungsträgern.
Versicherungsvertrag
Er kommt zustande durch übereinstimmende rechtsgeschäftliche Willenserklärungen des Versicherers und des Versicherungsnehmers.
Versicherungswert
Der Wert des versicherten Interesses. Der Versicherungswert entspricht dem Sachwert.
Vertrauensschadenversicherung
Sie sichert den Arbeitgeber gegen Schäden durch vorsätzliche schadenersatzpflichtige Handlungen von Vertrauenspersonen (Arbeitnehmer) ab. Diese Handlungen sind z.B. Betrug, Untreue oder Unterschlagung.
Vertrieb
Ist die planmäßige Absatztätigkeit des Unternehmens. Die Ausführung erfolgt zum größten Teil durch haupt- und nebenberufliche Vermittler, Makler sowie Mehrfachagenten.
Verursacherprinzip
Begriff aus der Umwelthaftung. Eine Anlage, die Schadstoffe an die Umwelt abgibt, muß auch für die Beseitigung der durch diese Schadstoffe entstandenen Umweltschäden bezahlen.
Verwaltungskosten
Alle Kosten, die durch die Führung des Versicherungsbetriebes und der Abwicklung der Versicherungsverträge entstehen.
Verzinsliche Ansammlung
Ausgeschüttete Gewinnanteile werden beim Versicherungsunternehmen gesammelt und verzinst. Sie stellen somit das Gewinnbeteiligungssystem der Lebensversicherungsnehmer dar (Dividende).
Vorauszahlung
Teilauszahlung der Versicherungssumme vor Eintritt des Versicherungsfalles (Policendarlehen).
Vordatierung
Vorverlegung des formellen Versicherungsbeginns.
Vorsatz
Bezeichnung für das willentliche und wissentliche Herbeiführen eines Schadens (direkter Vorsatz). Als bedingten Vorsatz bezeichnet man das in Kaufnehmen und Billigen eines solchen herbeigeführten Schadens.
Vorsorgepauschale
Sonderausgaben können sich steuerlich nur insoweit auswirken, als sie die Pauschalbeträge, die jedem Steuerpflichtigen zustehen, übersteigen. Es sind Mindestbeträge, die auch ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen gewährt werden.
Vorstand
Gesetzlich vorgeschriebenes leitendes Gremium bei Stiftungen, Vereinen, Genossenschaften und Aktiengesellschaften.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Obliegenheit. Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sein könnten, dem Versicherer mitzuteilen.
Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben machen, so ist dem Versicherer das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vorzugsaktien
Die gegenüber den Stammaktien privilegierten Aktien.
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Wagnisgruppe
Begriff aus der Kraftfahrtversicherung.
Wagnisse, die durch gleiche Merkmale gekennzeichnet sind, werden zu Wagnisgruppen zusammengefaßt. Mehrere große Wagnisgruppen, die ebenfalls durch gleiche Merkmale gekennzeichnet sind, werden zu Gefahrgruppen zusammengefaßt.
Wassersportfahrzeuge
Versicherbar im Rahmen der Transportversicherung aufgrund bestimmter Bedingungen.
Wertberichtigung
Bestandteil einer indirekten Abschreibung, um nicht in das betroffene Konto zu buchen.
Wertminderung
In Prozenten ausgedrückte Differenz zwischen dem Gesund- und dem Krankwert.
Wertschätzung
Eine Wertschätzung ist ein Gutachten über den Wert eines Gebäudes/Grundstücks unter Berücksichtigung des Verkehrswertes, Sachwertes bzw. Mietwertes und wird ab einer Darlehenssumme von mehr als 300.000 DM erforderlich.
Widerrufsrecht
Recht des Versicherungsnehmers, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 10 Tagen zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist muß der Widerruf beim Versicherer eingegangen sein.
Wiederinkraftsetzung
Wiederaufnahme eines beispielsweise durch Rücktritt oder Kündigung beendeten Vertrages.
Wohnungsbauprämiengesetz
Ziel des Wohnungsbauprämiengesetzes ist es, bei Personen mit kleinen und mittleren Einkommen die Bereitschaft zu wecken, Sparleistungen für die Finanzierung von Wohneigentum zu erbringen. Sparleistungen auf einem Bausparkonto werden vom Staat deshalb durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien in besonderem Maße gefördert.
Wohnungseigentum
Anstelle von Grundeigentum kann man auch Sondereigentum an Wohnungen, verbunden mit Gemeinschaftseigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen (Treppen, Flure, Antennen usw.) erwerben. Ein solches Wohnungseigentum wird im Wohnungsgrundbuch eingetragen und kann wie ein Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden. Dies gilt auch für Erbbaurechte.
Zahlungsverzug
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er durch sein Verschulden weder termingerecht noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlt.
Zeitrente
Eine Rente, welche nur für einen bestimmten Zeitraum berechnet ist.
Zeitwert
Der Wert eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.
Zentraleinheit
Der Kern einer Datenverarbeitungsanlage; Teile Rechenwerk, Steuerwerk und den Speicher zusammenfassend.
Zinsbindung
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre) festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt.
Zinsen
Ein prozentual festgelegtes Entgelt für überlassenes Kapital.
Zinsgewinn
Der Unterschied zwischen Zinseinnahmen aus angelegtem Kapital und zugrunde gelegtem Rechnungszinsfuß. Ist Haupteinnahmequelle der Lebensversicherung.
Zusatzbedingungen
Zusätzliche für einen bestehenden Zweig vereinbarte Bedingungen. Sie dienen der Erweiterung und Verbesserung des Versicherungsschutzes oder seiner Anpassung an besondere Risiken.
Zusatzversicherung
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen. Die eine als zusätzliche Privatversicherung zur Sozialversicherung; die andere als Erweiterung bestehenden oder gleichzeitig genommenen Versicherungsschutzes.
Zuteilung
Ein Bausparkonto wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben erreicht ist, eine genügend hohe Bewertungszahl erreicht ist und im Zuteilungsmonat die Mindestbewertungszahl erreicht wurde.
Zuteilungsmasse
Der Bausparkasse zufließende Mittel (Bausparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, Tilgungsleistungen). Die Zuteilungsmasse ist ausschlaggebend für das Volumen der Bausparverträge.
Zwischenbericht
Bericht börsennotierter Aktiengesellschaften zur Information ihrer Aktionäre.
Zwischenfinanzierung
Hat ein Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.

