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Automatische Verlängerung / Kündigung

Ein- oder mehrjährige Verträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 

Kündigung des Vertrages

 

Wer den Vertrag beenden möchte, weil etwa das versicherte Risiko nicht mehr besteht, finanzielle Engpässe aufgetreten sind oder ein anderes Versicherungsangebot attraktiver ist, muss dies schriftlich tun, auf jeden Fall aber fristgerecht, am besten durch Einschreiben.

 

Ihre Lebensversicherung ist jederzeit kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres.
Bei Kurzverträgen, z. B. einer Vollkasko- oder Auslandsreisekrankenversicherung für die Urlaubszeit, endet der Versicherungsschutz automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Für die Kfz-Haftpflicht besteht ein Kündigungsrecht von einem Monat.

 

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