Unfallversicherung
Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt die der versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.
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