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Entlastungen und Belastungen durch die Steuerreform

Durch die Steuerreform soll das deutsche Steuersystem gerechter, einfacher und verständlicher werden. Oberste Prämisse ist die Entlastung privater Haushalte durch weniger Steuern. Das Ergebnis sind weitreichende Reformen im Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Im Namen der ''Steuer-Gerechtigkeit'' gelten diese für gesetzliche und betriebliche Renten, Pensionen und Lebensversicherungen gleichermaßen – durch die nachgelagerte Besteuerung wird die Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger gesichert. Zu den Gewinnern gehören vor allem Arbeitnehmer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern. 

 

Seit Januar 2005 liegt der Eingangssteuersatz bei 15 Prozent (statt 19,9 Prozent in 2004) und der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent (statt 48,5 Prozent in 2004) – der erhöhte Grundfreibetrag aktuell bei 7.664 Euro.

 

Durch niedrigere Steuern und einen höheren Grundfreibetrag bleibt den Bürgern letztlich mehr Geld in der Tasche. Doch schon heute muss klar sein, dass die Steuerersparnis unbedingt in die private Altersversorgung investiert werden muss. Denn: Durch die schrittweise Besteuerung der Alterseinkünfte sinken die Nettoauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse.


Auch im Bereich der Altersvorsorge ist die Steuerentlastung ein wesentlicher Gedanke der Reform, denn Altersvorsorgebeiträge sollen eine steuerliche Entlastung erfahren. Die sukzessive Steuerfreistellung der Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern soll einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands leisten, da den Bürgern so während ihrer aktiven, berufstätigen Lebenszeit mehr Geld zur Verfügung steht. Im Gegenzug aber werden Renten und Alterseinkünfte schrittweise besteuert. Das Gebot der "Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" sehen die Experten durch die nachgelagerte Besteuerung am ehesten realisiert.

Das
Alterseinkünftegesetz bildet dabei die Grundlage der steuerrechtlichen Neuordnung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften.

 

Mit freundlicher Unterstützung der ASPECTA.

Abbildung: Steuerbelastete und nicht steuerbelastete Rentnerhaushalte 2005



Insgesamt 14,2 Mio steuerpflichtige Rentnerhaushalte (19,5 Mio Rentenempfänger) - Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

Mit freundlicher Unterstützung der ASPECTA.

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