Haftpflicht für Wassersportfahrzeuge
Die Sportboothaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen besteht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die ausschließlich private Nutzung sowie der Standort im Inland. Fast überall werden die vorhandenen Wasserflächen von vielen Bootssportlern und Badenden benutzt. Die Haftpflichtgefahren aus Verwendung von Sportbooten sind groß. Wer etwa beim Segeln sein Boot nicht richtig manövrieren kann, und mit einem anderen Schiff kollidiert, ist für den entstandenen Schaden verantwortlich.
Zur Abgrenzung: Die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Haftpflichtschäden - durch eigene oder fremde Paddel-, Ruderboote oder Kanus - durch fremde Segelboote oder fremde Windsurfbretter - durch eigene oder fremde Wasserski. Die Sportboothaftpflichtversicherung schützt bei Haftpflichtschäden - durch eigene Segelboote oder eigene Windsurfbretter - durch eigene oder fremde Motorboote, Boote mit Außenmotor. Viele Urlauber nehmen ihr Boot mit ins Ausland: der Schutz der Sportboothaftpflichtversicherung gilt wie bei der Privathaftpflichtversicherung weltweit.
Tipp beim Urlaub mit Boot im Ausland: In Schadenfällen hat es sich als nützlich erwiesen, die Versicherungsbestätigung des deutschen Haftpflichtversicherers in der Sprache des jeweiligen Landes mitzuführen. Auf Wunsch stellen die Haftpflichtversicherer ihren Versicherungsnehmern deshalb die zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote aus. In einigen Ländern muss eine Haftpflichtversicherung für Sportboote abgeschlossen werden (Italien, Schweiz und Frankreich).

