Schaden lieber selbst bezahlen?
Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht und seine Versicherung in Anspruch nimmt, wird in der Schadenfreiheit zurückgestuft. Eine Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung lässt sich jedoch verhindern, wenn der Verursacher den Schaden selbst reguliert.
Im Normalfall hat ein Versicherungsnehmer einen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Dieses gilt aber nicht für sogenannte Bagatellschäden (bis 500,- Euro). Solche Schäden - egal ob am Fahrzeug des Unfallgegners oder am eigenen Wagen - kann der Versicherungsnehmer zunächst auf eigene Rechnung beheben lassen. Die Kostenerstattung durch den Versicherer kann später noch rückwirkend bis zum 31.Dezember des gleichen Jahres beantragt werden. Dezember-Schäden müssen bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres gemeldet werden.
Auch bei höheren Schäden kann es sich lohnen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt teurer wird als der verursachte Schaden. Schon von der Versicherung erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer der Versicherung rückerstatten.
Es ist zu bedenken, dass mehrere kleine Schäden einen höheren Rabattverlust nachsichziehen als ein großer. Wer mehrere Unfälle im laufenden Jahr verursacht, fährt daher meist günstiger, wenn er nur den teuersten Schaden meldet und die kleinen selbst zahlt.
Quelle: Hamburg-Mannheimer

