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Was im Schadenfall zu tun ist

Jede Sekunde passiert hierzulande etwas, das die Hilfe der Versicherungen auf den Plan ruft. Haben Sie einen Versicherungsfall zu beklagen, erhalten Sie rasch und zufriedenstellend den vereinbarten Ersatz, wenn Sie bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Bei einem Verkehrsunfall zum Beispiel sollten Sie

 

die polizeilichen Kennzeichen,
Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer,
Ort und Zeit des Unfalls
sowie Zeugen

 

notieren. Auch Fotos von der Unfallstelle - möglichst aus verschiedenen Perspektiven - können sehr nützlich sein. Ein gemeinsamer Unfallbericht, der lediglich die Fakten festhält, nicht aber zur Schuldfrage Stellung nimmt, schafft Klarheit. Im Zweifel übernimmt diese Aufgaben auch die Polizei; doppelt genäht hält aber besser.

 

 

 

Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Raub müssen Sie unbedingt der Polizei melden. Nach einem Einbruch sollten Sie möglichst nichts anrühren oder verändern, bis die Polizei eintrifft.

Der zuständigen Polizeidienststelle müssen Sie eine Liste aller zerstörten und verschwundenen Sachen vorlegen. Um die Schadenhöhe nachweisen zu können, sollten Sie - zumindest bei größeren und teuren Anschaffungen - die Rechnungen aufbewahren. Diese Anzeigepflicht gilt selbstverständlich auch für die Reisegepäckversicherung. Hier ist sogar bei jedem Schaden im Hotel oder bei Bahn und Fluggesellschaft eine Bescheinigung des Unternehmens einzureichen.

Zügig kann die Versicherung einen Schaden nur abwickeln, wenn sie unverzüglich davon erfährt und die erforderlichen Unterlagen erhält. Außerdem benötigt der Versicherer immer die Nummer des Versicherungsscheins.

Grundsätzlich gilt: Den Versicherer so früh wie irgend möglich über einen Schaden informieren. Dafür gibt es sogar Fristen:In der Auto- und der Privat-Haftpflichtversicherung eine Woche.

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