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Rentenversicherung

Sozialversicherungspflichtige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere können sich freiwillig bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA oder der Landesversicherungs-Anstalten LVA, rentenversichern.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenrente). Ihre wichtigste Aufgabe ist die Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter.

 

Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich u.a. nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Je höher und länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen. Voraussetzung für den Rentenbezug sind nicht nur die eingezahlten Beiträge und ein gesetzlich vorgeschriebenes Alter, sondern auch die Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten. Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern es gilt der sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration. Dafür kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten finanziert.

 

Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie Aussiedlerrenten und Erziehungsrenten (die nicht durch Beiträge gedeckt sind) haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen. Kommen heute 100 Aktive für etwa 48 Rentner auf, so müssen sie im Jahr 2000 für 59 und im Jahr 2030 für über 100 Rentner zahlen. Damit wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.

 

Mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung kann man – ohne Gesundheitsprüfung, wie sie in der Lebensversicherung nötig ist – Geld fürs Alter zurücklegen. Dabei stehen dem Kunden mehrere Möglichkeiten zur Versicherungsgestaltung offen:

 

Aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag: Sie sparen beispielsweise 15 Jahre lang monatlich einen gewissen Betrag. Am Ende der Laufzeit haben Sie die Wahl, sich das angesammelte Kapital steuerfrei auf einen Schlag auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen. Aus steuerlichen Gründen muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen und mit wenigstens fünf Jahresbeiträgen bespart werden.
Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag: Sie zahlen auf einmal einen größeren Betrag ein, bekommen dann aber nicht sofort, sondern erst in einigen Jahren eine Rente. Diese Vertragsform eignet sich zum Beispiel zur Anlage einer Erbschaft oder einer Abfindung.
Sofortbeginnende Rente: Sie zahlen ebenfalls einen größeren Betrag ein und beziehen dann sofort eine Rente. Diese Vertragsform sichert Ihnen im Alter ein Zusatzeinkommen bis zum Lebensende. Andere Anlageformen, zum Beispiel bank- oder fondsgestützte Auszahlungspläne, haben im Vergleich dazu den Nachteil, dass entweder bei Kapitalverzehr das Geld irgendwann verbraucht ist oder bei Kapitalerhalt die Entnahme entsprechend niedriger ausfällt, da nur die Zinsen oder Erträge ausgegeben werden können.

 

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