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Bausteine der einzelnen Rechtsschutz-Pakete

Die einzelnen Rechtsschutzpakete sind unterschiedlich - je nach Zielgruppe - aus den folgenden Leistungsbausteinen zusammengesetzt:

 

Schadenersatz-Rechtsschutz
tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche können gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Verkehrs-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Insassen.
Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz
Sie tritt ein, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme).
Arbeits-Rechtschutz
hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer – und Vermieter – oder als Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Sie kommt für Kosten auf, die aus Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, mit Verwaltungsbehörden, oder Nachbarn entstehen.
Steuer-Rechtsschutz
wenn Prozesse vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht wegen Steuern zu führen sind.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
wenn Sie einen Prozess vor dem Sozialgericht führen müssen, z. B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
(Führerschein-Rechtsschutz) tritt ein, wenn in Verkehrssachen Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht zu führen sind (z.B. bei Führerscheinentzug).
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
hilft, sich in Disziplinar- und Standesfragen zu verteidigen, insbesondere als Beamter, Soldat, Wehrpflichtiger, aber auch Arzt, Steuerberater etc.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
hilft, sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren zu verteidigen.
Beratungs-Rechtsschutz
Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen, wenn sich die Rechtslage verändert hat.
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