Rabattübertragung bei der Autohaftpflicht - so geht’s
Der Versicherungsbeitrag für die Autohaftpflicht ist eine Sache, der tatsächlich zu zahlende Betrag eine oftmals ganz andere: Wer ein Jahr keinen Unfall baut, bekommt von der Versicherung einen Teil des Beitrages erlassen - ein Procedere, das sich im Laufe unfallfreier Jahre summiert, bis hinunter auf 30% des ursprünglichen Beitrages nach etwa 25 schadensfreien Jahren.
Dieser sogenannte Schadensfreiheitsrabatt kommt jedoch nicht nur dem Wagenhalter zu Gute. Möchte er nun sein Fahrzeug abmelden, so darf er den im Laufe der Jahre gesammelten Rabatt übertragen, und zwar günstigenfalls auf eine Person, die bisher noch keinen Wagen besessen hat.
Rabattübertragung ist eine lohnende Sache. Ein Einsteiger in die Autohaftpflicht zahlt normalerweise 230% des Grundbeitrags. "Erbt" er einen Schadensfreiheitsrabatt von 70%, so wird die Rechnung mehr als halbiert. Doch wer darf überhaupt von wem Rabatte übernehmen?
Die Versicherer haben da unterschiedliche Bedingungen. Meistens gehört jedoch dazu, dass der potenzielle Rabattempfänger den Pkw des Rabattspenders regelmäßig gefahren haben muss. Enge Verwandtschaft zwischen Spender und Empfänger wird ebenfalls oft verlangt. Eheleute und Lebensgefährten mit gemeinsamer Wohnung haben gute Chance auf eine "Rabatttransfusion".Manche Versicherer ermöglichen - je nach Sachlage - auch eine Übertragung ohne Bluts-, Familien- und Liebesbande.
Allerdings gilt eines: Wer einen bestimmten Schadensfreiheitsrabatt nicht von selbst hätte erlangen können, der kann diesen Rabatt nicht einfach von anderen übernehmen. Zum Beispiel kann das 18-jährige Verkehrsgreenhorn nicht mit Opas 30% in die Haftpflicht einsteigen.
Damit es für die Jungeinsteiger nicht zu teuer wird, gibt es folgende einfache Möglichkeit: Der Wagen wird als Zweitwagen der Eltern angemeldet. Auf diese Weise sinkt der Beitrag von 230 auf in der Regel 140% des Grundbeitrages.
Und oftmals ist nicht einmal das notwendig. Viele Versicherer gewähren denselben Nachlass, auch wenn der Wagen nicht als Zweitwagen läuft - Hauptsache der Nachwuchs unterschreibt bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wie die Eltern.

