Pflegeversicherung
Am 1. Januar 1995 ist das Pflege-Versicherungsgesetz in Kraft getreten. Demnach besteht Versicherungspflicht für nahezu alle Bürger. Es gilt der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Gesetzlich Krankenversicherte fallen automatisch unter den Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung, während privat Krankenversicherte sich privat pflegeversichern müssen.
Die private Pflegepflichtversicherung weist den gleichen Leistungsumfang auf wie die gesetzliche: Pflegebedürftige erhalten – gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit – Unterstützung für die Betreuung zu Hause. Neben der Erstattung von Sachleistungen sind auch Geldleistungen an pflegende Angehörige, Freunde, Bekannte vorgesehen. Die Versicherung kommt auch für Leistungen der stationären Pflege auf, im Schnitt werden 1.250 € monatlich übernommen.
Die monatlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen heute - je nach Bundesland - zwischen 2.000 € und 2.500 €. Wer höhere Leistungen im Pflegefall beanspruchen will, als sie in der Pflegepflichtversicherung vorgesehen sind, kann eine ergänzende freiwillige Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Je nach Tarif kann man ein Pflegetagegeld oder den Ersatz nachgewiesener Pflegekosten - begrenzt auf einen Höchstsatz - vereinbaren. Es ist auch möglich diese beiden Versicherungsleistungen zu kombinieren.
Von mehreren Lebensversicherern wird auch eine Pflegerenten-Zusatzversicherung angeboten. Man kann sie nur bei Abschluss einer Lebensversicherung (Kapital-, Risiko- oder Leibrentenversicherung) erwerben. Bei Pflegebedürftigkeit wird dann - abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit - eine Rente gezahlt, je nach Vertrag auf Lebenszeit oder bis Laufzeitende der Hauptversicherung, z.B. 65 Jahre.

