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Kündigung des Rechtsschutzes? Verhandeln mit dem Versicherer lohnt sich.

Gehören Sie zu den 'treuen' Versicherungskunden, denen der Tage eine scheinbar aus der Luft gegriffene Kündigung ihrer Rechtsschutzversicherung ins Haus flatterte? Damit sind Sie kein Einzelfall: Einige Rechtsschutzversicherer kündigen derzeit ihren Altkunden, weil die Anwaltsgebühren steigen und die Prämien nach den Vorstellungen der Versicherer entsprechend steigen sollen.

Kündigungen zum Ende der Vertragslaufzeit sind auf jeden Fall erlaubt. Für außerordentliche Kündigungen gilt: Sie sind nur dann rechtens, wenn der Versicherer in den vergangenen zwölf Monaten für mindestens zwei Rechtsschutzfälle in Anspruch genommen wurde. Bei einigen Versicherern reicht auch bereits ein Fall aus.

Verbraucherschützer raten, bei einer absehbaren Kündigung lieber von sich aus zu kündigen. So fällt der Einstieg in eine neue Versicherung leichter. Wurde Ihnen bereits gekündigt, können Sie eventuell im alten Vertrag bleiben, wenn Sie einen Selbstbehalt akzeptieren. Es lohnt sich auf jeden Fall, mit Ihrer Versicherung zu verhandeln.

Gehören Sie zu den 'treuen' Versicherungskunden, denen der Tage eine scheinbar aus der Luft gegriffene Kündigung ihrer Rechtsschutzversicherung ins Haus flatterte? Damit sind Sie kein Einzelfall: Einige Rechtsschutzversicherer kündigen derzeit ihren Altkunden, weil die Anwaltsgebühren steigen und die Prämien nach den Vorstellungen der Versicherer entsprechend steigen sollen.Kündigungen zum Ende der Vertragslaufzeit sind auf jeden Fall erlaubt. Für außerordentliche Kündigungen gilt: Sie sind nur dann rechtens, wenn der Versicherer in den vergangenen zwölf Monaten für mindestens zwei Rechtsschutzfälle in Anspruch genommen wurde. Bei einigen Versicherern reicht auch bereits ein Fall aus. Verbraucherschützer raten, bei einer absehbaren Kündigung lieber von sich aus zu kündigen. So fällt der Einstieg in eine neue Versicherung leichter. Wurde Ihnen bereits gekündigt, können Sie eventuell im alten Vertrag bleiben, wenn Sie einen Selbstbehalt akzeptieren. Es lohnt sich auf jeden Fall, mit Ihrer Versicherung zu verhandeln.

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