Kostenübernahme für gezielten Arztbesuch im EU-Ausland
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Wer gezielt einen Arzt in einem anderen EU-Land zwecks einer ambulanten Behandlung aufsucht, bekommt die Kosten erstattet, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Bedeutet diese Entscheidung nun "Behandlung ohne Grenzen"? Nicht ganz, denn die Sache hat einen Haken, den man kennen sollte, bevor man sich auf die Reise ins Nachbarland macht. Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen darauf hin, dass die Behandlungsleistungen auch im eigenen Land zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören muss - sonst sei eine Erstattung nicht möglich.
Fällt die Rechnung im Ausland höher aus als daheim, muss der Versicherte das Risiko alleine tragen, so die Spitzenverbände. Die Krankenkasse erstattet allein das, was die Behandlung im Inland kosten würde.
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