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Jagd-Haftpflichtversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus jeglicher jagdlichen Betätigung, insbesondere aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Schußwaffen.

Mitversichert ist ferner das Haftpflichtrisiko aus dem Halten und Führen von zwei Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd (für diese braucht daher nicht eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu werden).

 

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