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Insassen-Unfall, Insassen, Unfall, Versicherung

Insassen-Unfallversicherung

Über eine Insassen-Unfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen - versichert. Versichert sind die Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d. h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar Waschen des Fahrzeugs.

Versichert werden können folgende Leistungen:

 

Invaliditätsleistung
Todesfallentschädigung
verschiedene Formen des Tagegeldes (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld)
Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).

 

 

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