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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer Vermieter eines Einfamilienhauses ist oder ein Mehrfamilienhaus oder unbebautes Grundstück besitzt, ist aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht einem nicht zu unterschätzendem Haftungsrisiko ausgesetzt.

 

Denn wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte fast immer versuchen, diesen Schaden von Ihnen erstattet zu bekommen. Das klassische Beispiel ist der Sturz bei Glatteis auf dem Gehweg oder auf Ihrer Außentreppe. Aber auch, wenn sich Kinder Zugang zu Ihrem Grundstück verschaffen und von Ihrem Baum fallen oder in Ihren Gartenteich stürzen, werden die Anwälte von Ihnen Schadenersatz verlangen, weil Sie Ihre "Verkehrssicherungspflicht" vernachlässigt haben.

 

Wenn Sie „nur" ein selbstgenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Hausbesitzereigenschaft erfreulicherweise schon mit der normalen Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die sollten Sie ohnehin haben!

 

Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere "Partei" z. B. in einer Einliegerwohnung, so greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt erst recht, wenn Sie ein Mietshaus besitzen. Die Prämien können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

 

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