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Überschneidungen mit der Haftpflicht-Versicherung

Jede Versicherungsart hat einen exakt bestimmten Leistungsrahmen.

 

In eng begrenzten Bereichen kann es daher auch zu Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen kommen. Dies ist bei der Rechtsschutzversicherung und der Haftpflichtversicherung der Fall:

Die Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, frei.

Sie wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozeß und trägt die Kosten. Insofern hat die Haftpflichtversicherung hier eine Rechtsschutzfunktion.

Möchte man selbst jedoch Schadenersatzansprüche gegen einen anderen durchsetzen, so fällt dies nicht in den Bereich der eigenen Haftpflichtversicherung, man muß damit rechnen Anwalts- und Prozeßkosten selber zu tragen. In diesem Fall hilft die Rechtsschutzversicherung.

 

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