Versicherungstipps zum Gebrauchtwagenkauf
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Verkäufer und Käufer einige Hinweise beachten, um Probleme mit der Kfz-Versicherung für das Auto zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Mit dem Kauf eines Autos übernimmt der Käufer auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag. Der Käufer hat aber - ebenso wie der Versicherer - ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht gilt als wahrgenommen, wenn der Käufer das Auto mit der Doppelkarte eines anderen Versicherers auf seinen Namen ummeldet. Übernimmt der Käufer den Vertrag vom Verkäufer, müssen beide Seiten es unter sich ausmachen, wie sie es mit der Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr halten. Gegenüber dem Versicherer haften Verkäufer und Käufer hierfür gemeinsam.
Der Vertrag des Käufers wird übrigens nach seinen persönlichen Risikomerkmalen eingestuft. Seinen Schadenfreiheitsrabatt-Anspruch kann der Verkäufer weiter selbst nutzen. Verhalten sich beide Seiten regelkonform, gibt es keine Probleme. Was aber ist, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet oder vor der Ummeldung eine Schaden verursacht oder der Verkäufer ein entgegen der Absprache nichtversichertes Auto übergibt?
Um Schwierigkeiten daraus zu vermeiden, sollten beide Seiten im Kaufvertrag die exakte Uhrzeit der Autoübergabefesthalten. Je eine Kopie des Vertrags ist dann an die Kfz-Zulassungsstelle und an die Versicherungsgesellschaft zu schicken.
Verursacht dann der Käufer noch vor der Ummeldung einen Unfall, zahlt die Versicherung den Schaden, der Verkäufer wird aber im Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft. Dies gilt auch, wenn der Käufer ?vergisst", das Auto umzumelden und später einen Unfall verursacht. Der Verkäufer haftet dann aber in jedem Fall für die Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr. Um dies zu vermeiden, sollte der Kaufvertrag auch eine Erklärung des Käufers enthalten, ob er den Versicherungsvertrag fortführt oder ob er ihn kündigt und bei einer anderen Gesellschaft eine Versicherung beantragt (leider sehen selbst Muster-Kaufverträge eine solche Klausel nicht immer vor). Erklärt der Käufer, er übernehme auch die Kfz-Versicherung des Verkäufers, hält sich diese wegen der Beitragszahlung künftig an den Käufer. Erklärt der Käufer, die Versicherung zu kündigen, unterlässt aber dann die Ummeldung, wird die Zulassungsstelle versuchen, das Auto aus dem Verkehr zu ziehen, weil für das Auto kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Der Käufer sollte sich umgekehrt auf jeden Fall vergewissern, dass für das Auto noch Versicherungsschutz besteht, ehe er losfährt. Am besten lässt er sich vom Verkäufer die Versicherungspolice und den Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist, zeigen. Denn sonst läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung angerichtete Schäden aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Quelle: HUK-Coburg

