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Beim Gebrauchtwagenkauf genau hinsehen

Wer einen Gebrauchtwagen erwerben will, sollte das Angebot des Händlers besonders aufmerksam prüfen. Käufer sollten Anpreisungen wie ?in Top-Zustand" nicht leichtfertig Glauben schenken. In diesem Sinne entschied auch das OLG Hamm: Der Vermerk ?in Top-Zustand" gelte als unverbindlich und stelle keine rechtskräftige Zusicherung dar, so die Hammer Richter. Der Händler sei dadurch lediglich verpflichtet, das Fahrzeug auf äußere Mängel, Rost oder Unfallschäden durchzusehen. Stellt sich auf den zweiten Blick heraus, dass der Wagen doch nicht so ?top" ist, gibt es gegebenenfalls keine Möglichkeit mehr, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen (Az: 28 U 18/97).

 

 

Quelle: ARAG

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