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Auto ist nur bei erster Anmeldung fabrikneu

Wenn ein neues Auto vor dem Zeitpunkt seines Verkaufs bereits auf den Händler zugelassen war, gilt es nicht mehr als "fabrikneu". So ein Urteil des OLG Dresden. Das Gericht betonte bei seiner Urteilsbegründung, es spiele keine Rolle, ob das betreffende Fahrzeug bereits benutzt worden sei oder nicht - allein durch die Zulassung auf den Händler könne das Auto vom Käufer nicht mehr "aus erster Hand" weiterverkauft werden.

 

Außerdem ergäben sich Nachteile bei der Vollkasko-Versicherung, da die erhöhten Leistungen, z. B. Ersatz des Listenpreises, in der Regel auf die ersten zwei Jahre nach der Erstzulassung beschränkt seien. Eine Erstzulassung durch den Käufer sei jedoch nicht mehr gegeben, wenn der Neuwagen bereits auf den Händler zugelassen war (Az.: 8 U 1665/98).

 

Quelle: ARAG

 

 

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