Ersatzschlüssel im Auto - bei Diebstahl kein Versicherungsschutz
Zweitschlüssel fürs Auto dürfen grundsätzlich nicht im Fahrzeug gelagert werden. Wird das Auto ?geknackt" und gestohlen, entfällt in einem solchen Fall der Versicherungsschutz. So das Urteil des OLG Koblenz. Ein Fahrzeughalter hatte dort gegen seine Kasko-Versicherung geklagt, weil diese nach dem Diebstahl des Autos die Zahlung verweigerte. Der Bestohlene hatte die Zweitschlüssel hinter dem Armaturenbrett deponiert, was - nach Ansicht der Versicherung - dem Dieb sein mutmaßliches Vorhaben erheblich erleichterte. Die Koblenzer Richter schlossen sich dieser Ansicht an - die Klage wurde abgewiesen (Az.: 10 U 1437/96).
Quelle: ARAG

