Erben und Vererben
In den nächsten Jahren werden riesige Immobilien- und Geldvermögen an die nächste Generation weitergegeben. Wer beim Schenken oder Vererben nicht planvoll vorgeht, zahlt zuviel Steuern. Gerade beim Erben passieren immer die gleichen Fehler, die viel Geld kosten und für Ärger sorgen - mit Behörden, dem Fiskus oder unter Verwandten.
Viele Menschen verdrängen die Möglichkeit eines Schicksalsschlages aus Pietätgründen. Plötzlicher Tod, verschwundenes Testament, eine Scheidung oder undankbare Kinder. Was heute denkbar ist, kann schon morgen passieren. Ein Testament kann gegen geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt sowie regelmäßig geprüft und gegebenenfalls neuen Lebensumständen angepasst werden. Wer den Weg zum Notar scheut, sollte sein Testament handschriftlich abfassen. Denn sonst ist es ungültig. Erben wiederum müssen Fristen beachten, wenn sie ein vorhandenes Testament anfechten wollen. Geschenke dürfen in Notfällen sogar bis zu zehn Jahre zurückgefordert werden. Wegen Undank allerdings nur ein Jahr lang.
Wer etwas zu vererben hat, sollte dies rechtzeitig planen und wenig dem Zufall überlassen. Das beugt auch dem Streit unter den Erben vor. Allgemein wird deshalb auch von Erbengemeinschaften abgeraten. Hinweis: Existiert kein Testament, besteht automatisch eine Erbengemeinschaft und damit auch Streitpotenzial.
Steuerwirkungen werden gerade bei der Übergabe oder der Vererbung eines Unternehmens oft übersehen. Wer ein Unternehmen auf Dauer nicht weiterführen will, sollte besser vorab und auf jeden Fall außerhalb des Unternehmens seinen Erbteil erhalten. Ansonsten kann es den Nachkommen passieren, dass sie zeitweise und ungewollt Unternehmer werden. Ein (vorzeitiger) Ausstieg kann dabei sogar erhebliche einkommenssteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Seit 1996 wurden Immobilien vom Fiskus noch mit alten Einheitswerten taxiert. Und damit zu einem Bruchteil ihres tatsächlichen Wertes. Mit dem neuen Bewertungsgesetz hat sich dies für Erbschaften und Schenkungen geändert. Damit stieg der anzusetzende Steuerwert zwar an, liegt aber immer noch deutlich unter dem Verkehrswert. Basis für Häuser (und selbstbewohnte Eigenheime) sind dabei durchschnittliche Kaltmieten oder ortsübliche Vergleichsmieten. Über Einzelheiten sollte sich der Erblasser oder Schenkende rechtzeitig informieren, wenn Freibeträge ausgeschöpft und Steuersätze minimiert werden sollen. In jedem Fall müssen bei größeren Geld- oder Vermögenswerten die entsprechenden Experten wie Notare, Steuer- und Finanzberater oder Fachanwälte herangezogen werden.
Einen Einstieg in dieses oft vernachlässigte Thema geben zwei Bücher:WISO Erben und Vererben. Testament, Erbfolge, Pflichtteil, 15,90 Euro.Stiftung Warentest: Erben und Vererben. (aktualisierte Neuauflage) 9,20 Euro

