Das soziale Netz
Wer unverschuldet in Not gerät – zum Beispiel durch Krankheit oder lange Arbeitslosigkeit – und nicht mehr aus eigener Kraft für seinen Lebensunterhalt sorgen kann sowie keinerlei Ansprüche auf Unterhaltsleistungen von Angehörigen hat, der hat einen Anspruch auf staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Sozialhilfe soll dem Empfänger ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Die Sozialhilfe gliedert sich in die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Sozialhilfe ist ihrem ursprünglichen Zweck nach eine vorübergehende Hilfe, bis der Bedürftige wieder selber in der Lage ist, für sich zu sorgen. Die Sozialhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird üblicherweise bei der Gemeindeverwaltung oder dem Landkreis (Sozialamt) gestellt. Dabei wird die Einkommenssituation und Finanzlage des Antragstellers genau überprüft.
Die Höhe der Regelsätze orientiert sich am Existenzminimum. Sie stellt die Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung sowie die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe in besonderen Lebenslagen gibt es zum Beispiel für Gesundheitsvorsorge, Krankheitshilfe, Hilfe zur Familienplanung sowie Hilfen für Behinderte und Altenhilfe. Ein arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger, der sich weigert, zumutbare oder gemeinnützige Arbeit anzunehmen, verliert seinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Weitere Infos:
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