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Mit freundlicher Unterstützung der PVAG.

 

Campingfahrzeuge (Wohnwagen und Wohnmobile)
Berechnungsgrundlage für die Fahrzeugversicherung ist der Neupreis des Fahrzeuges. In der Fahrzeugversicherung sind mit dem Fahrzeug fest verbundene Teile mitversichert.

 

 

 

Diebstahl
Diebstahl ist der unbefugte Gebrauch eines Kraftfahrzeuges von Personen, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Kraftfahrzeug und keine Ermächtigung zum Gebrauch bzw. zum Betrieb haben.

Doppelkarte (Versicherungsbestätigung)
Gemäß § 29a Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist das Bestehen einer dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) entsprechenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung durch eine Versicherungsbestätigung des Versicherers nachzuweisen. Dieser Nachweis (wegen ihrer Form auch Doppelkarte genannt) ist in der Anlage zur StVZO vorgeschrieben. Auf der Durchschrift der Versicherungsbestätigung muß die Kraftfahrzeugzulassungsstelle dem Versicherer über die Zuteilung oder Ausgabe des Fahrzeugkennzeichens unterrichten. Nach § 5 Abs. 6 PflVG hat das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer bei Beginn des Versicherungsschutzes die „Doppelkarte“ auszuhändigen; die Aushändigung kann von der Zahlung des ersten Beitrages abhängig gemacht werden. Aufgrund einer Weisung des Bundesaufsichtsamtes (BAV) soll die „Doppelkarte“ grundsätzlich nur nach bzw. bei gleichzeitiger Antragsaufnahme ausgehändigt werden.

 

 

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