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An-, Ab- und Ummelden von Kraftfahrzeugen

Was Sie dem Straßenverkehrsamt vorlegen müssen:

 

Versicherungsbestätigung ( = Doppelkarte); nicht bei Abmeldung
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag. (bei abgemeldetem Kfz die Abmeldebescheinigung)
Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU); nicht bei Abmeldung
Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebestätigung

 

 

Bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders

 

Bei eingetragenen Vereinen:
Vereinsregister

 

Bei Firmen:
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug

 

Bei Minderjährigen:
Schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter

 

Ihre Versicherungsvertreter halten jederzeit eine Doppelkarte für Sie bereit. Sie sollten aber auch bedenken, dass die Doppelkarte nur Kfz - Haftpflicht - Versicherungsschutz bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko- und in der Insassen - Unfall - Versicherung an.

 

Weiter Informationen unter www.axa.de

 

 

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