Das Alterseinkünftegesetz in Stichworten
![]() | Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften
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![]() | Steuerliche Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten
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![]() | Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen
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![]() | Förderung einer Basisversorgung
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![]() | Förderung der betrieblichen Altersversorgung |
Entscheidendes Element des Alterseinkünftegesetzes ist die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften. Diese werden nach und nach stärker besteuert, während Altersvorsorgebeiträge im gleichen Zuge steuerlich entlastet werden.
Mit anderen Worten: Rentner müssen für ihre Alterseinkünfte Steuern zahlen. Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge hingegen können von der Steuer abgezogen werden. Die nachgelagerte Besteuerung ist so gesehen ein Steuersenkungsprogramm für Erwerbstätige. Mit dieser Neuordnung ging auch der Abbau der Steuerprivilegien von Kapital bildenden Lebensversicherungen einher. Betroffen hiervon sind alle Neuabschlüsse seit Januar 2005.
Fazit: Rentner zahlen mehr Steuern - Arbeitnehmer dafür weniger.
Mit freundlicher Unterstützung der Aspecta


