Änderungen im Überblick
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Auswirkungen auf Kapitallebensversicherungen und Fondsgebundenen Lebensversicherungen
Erträge aus Kapital bildenden Lebensversicherungen und Fondsgebundenen Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings unterfallen die Erträge bei Verträgen, ab zwölf Jahren Laufzeit und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr, ''nur'' der hälftigen Besteuerung.
Wer vor dem 01. Januar 2005 eine Kapital bildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, ist von den Änderungen nicht betroffen. Für seine Police besteht Bestandsschutz und er kann weiterhin mit einer steuerfreien Auszahlung rechnen.
Für alle Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 geschlossen wurden, gilt:
Die Erträge sind in voller Höhe steuerfrei, sofern die Police eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren aufweist, mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden und der Mindesttodesfallschutz mindestens 60 Prozent der Summe der eingezahlten Beiträge umfasst. Die Beiträge können weiterhin als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Alle Änderungen auf einen Blick
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