Versicherungsbedarf bei Hochwasser
Ob Hochwasser wie bei der Oderflut oder extreme Hitze im Sommer – nicht nur weltweit, auch in Deutschland nehmen die Naturkatastrophen zu. Grundsätzlich sind alle Schäden an Gebäuden, deren Inventar oder Autos von den herkömmlichen Sachversicherungen ab Windstärke 8 gedeckt, erst dann liegt laut Versicherungsdefinition ein Sturmereignis vor.
Geht aufgrund des Sturms ebenfalls Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben. Häufig ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.
Hochwasserschäden werden grundsätzlich nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In gefährdeten Gebieten sollten sich Eigentümer entsprechend informieren und gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung abschließen.
Die Elementarschadenversicherung bietet Versicherungsschutz für Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Meist wird eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer bei Abschluss einer solchen Versicherung vereinbart.

