Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung
Einfach die Frage anklicken, die Sie beantwortet haben möchten:
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Was bedeutet „Haftpflicht“?
Die Verpflichtung für einen entstandenen Schaden zu haften kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Haftpflicht Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Welche Leistungen erbringt die private Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer, oder die versicherten Personen anderen zufügen. Die Privat-Haftpflicht deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist ab. Besondere Risiken, die nur eine Minderheit betreffen, können und müssen gesondert versichert werden. Mitversichert ist automatisch die ganze Familie. Kinder in Schul- oder Berufsausbildung maximal bis zum Alter von 26 Jahren. Unverheiratete Partner, die zusammen wohnen, können eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abschließen. Die Deckungssumme sollte mindestens eine Million Euro betragen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur private Risiken ab.
Welche weiteren Haftpflichtrisiken des privaten Bereichs können noch abgedeckt werden?
Einige Risiken sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht enthalten. Diese Risiken müssen Sie gesondert versichern. Unter anderem zum Beispiel:
![]() | Tierhalterhaftpflicht
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![]() | Bauherrnhaftpflicht
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![]() | Gewässerschädenhaftpflicht
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![]() | Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
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![]() | Betriebs-Haftpflichtversicherung
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![]() | Produkthaftpflichtversicherung
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![]() | Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
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![]() | Vereinshaftpflichtversicherung
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![]() | Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung |
Welche Personen (Familienmitglieder) sind mitversichert?
Mitversichert ist automatisch die ganze Familie. Kinder in Schul- oder Berufsausbildung maximal bis zum Alter von 26 Jahren. Unverheiratete Partner, die zusammen wohnen, können eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Reicht die Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer aus?
Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung (dies bezieht sich z. B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten bis 10.000 Euro sowie die Vermietung einzelner Räume). Wenn Sie "nur" ein eigengenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer mit der normalen Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere "Partei" z. B. in einer Einliegerwohnung, so greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte fast immer versuchen, diesen Schaden von Ihnen erstattet zu bekommen.
Steht mir auch Geld zu, wenn meine eigenen Wertsachen betroffen sind?
Leider nicht, denn von der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden ausgeschlossen, die Sie selbst erleiden oder anderen vorsätzlich zufügen. Um Ihre eigenen (Wert-)gegenstände abzusichern, benötigen Sie eine Hausratversicherung.
Was geschieht, wenn der verursachte Schaden höher ist als die abgeschlossene Versicherungssumme?
Das ist sehr schlecht, denn es bedeutet, daß in diesem Fall eine Unterversicherung vorlag. Im Schadensfall bedeutet dies, daß die Versicherungssumme den entstandenen Schaden nicht vollständig abdeckt. Die Versicherung trägt den Schaden prinzipiell nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Übersteigende Beträge sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt und gehen zu Ihren eigenen Lasten.
Sind Schäden an Personen mitversichert?
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer, oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.
Ist nach einer Hochzeit der/die EhepartnerIn automatisch mitversichert?
Ehegatten, Minderjährige und unverheiratete Kinder sind automatisch mitversichert, denn die private Haftpflichtversicherung bezieht sich auf die ganze Familie.
Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus?
Die Versicherungswirtschaft macht weitestgehend keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Versicherungsnehmern. Sind Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung doppelt vorhanden, wenn das Paar zusammenzieht, ist meist eine Einigung auf einen gemeinsamen Versicherungsvertrag möglich. In der Privat-Haftpflichtversicherung kann der unverheiratet mit dem Versicherungsnehmer zusammenlebende Partner beitragsfrei in die Deckung mit aufgenommen werden. Dies gilt nach entsprechender Anzeige beim Versicherer solange, wie die häusliche Gemeinschaft besteht. Bestehen zwei Verträge, wird der ältere wegen Doppelversicherung aufgehoben.
Sind verursachte Schäden durch meine Kinder mitversichert?
Die Mitversicherung Ihrer Kinder endet mit deren Volljährigkeit. Wenn sich Ihr Kind jedoch zu diesem Zeitpunkt noch in der Schul- oder in einer hieran anschließenden Berufsausbildung befindet, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt auch während einer Wartezeit bis zu einem Jahr zwischen Schulausbildung und nächstem Ausbildungsabschnitt sowie für die Dauer von Grundwehr- oder Zivildienst. Erst mit Beendigung von Lehre und/oder Studium besteht für Ihre Kinder ein eigener Haftpflichtversicherungsbedarf. Außerdem endet die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflicht stets dann, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn heiraten.
Der Schadensfall ist eingetreten, was muß ich tun?
Im Falle eines Falles sind einige Regeln zu beachten, damit Sie den vereinbarten Schadenersatz erhalten. Zügig kann die Versicherung einen Schaden nur abwickeln, wenn sie unverzüglich davon erfährt und die erforderlichen Angaben über das Schadenereignis und den Schadenumfang erhält. Außerdem benötigt der Versicherer immer die Nummer des Versicherungsscheins. Der Versicherer ist so schnell wie möglich schriftlich über einen Schaden zu informieren. Dafür gibt es sogar Fristen: Laut Versicherungsvertragsgesetz muß die Anzeige des Versicherungsfalles binnen drei Tagen erfolgen (§ 92). In der Privat-Haftpflichtversicherung wird das großzügiger gehandhabt, aber auch hier gilt: längstens eine Woche. Angaben über Fristen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Neben einer unverzüglichen Meldung über den Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer ebenso verpflichtet, an der Aufklärung des Tatbestandes mitzuwirken sowie den Schaden in den geringstmöglichen Grenzen zu halten. Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Raub müssen Sie unbedingt der Polizei melden. Nach einem Einbruch sollten Sie möglichst nichts anrühren oder verändern, bis die Polizei eintrifft. Der zuständigen Polizeidienststelle müssen Sie eine Liste aller zerstörten und verschwundenen Sachen vorlegen. Um die Schadenhöhe nachweisen zu können, sollten Sie - zumindest bei größeren und teuren Anschaffungen - die Rechnungen aufbewahren. Diese Anzeigepflicht gilt selbstverständlich auch für die Reisegepäckversicherung. Hier ist sogar bei jedem Schaden im Hotel oder bei Bahn und Fluggesellschaft eine Bescheinigung des Unternehmens einzureichen.
Tritt der Versicherungsschutz auch im Ausland ein?
Da das Risiko einen Schaden zu verursachen sich nicht territorial eingrenzen läßt, haftet die private Haftpflichtversicherung zu meist weltweit. Sie sind also auch im Urlaub oder bei Auslandsaufenthalten ausreichend versichert.
Was heißt „Schadenfreiheitsrabatt“?
Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, ohne daß in dieser Zeit ein Schaden entstanden ist, sind für das Versicherungsunternehmen Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet worden, so kann der Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Dies wirkt sich dann positiv auf die Höhe der monatlichen Beitragszahlungen aus.
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Selbstbeteiligung meint die Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem ihm entstandenen Schaden. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung hat entscheidenden Einfluß auf die Höhe des Versicherungsbeitrages. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatlichen Beiträge.
Wie errechnet sich die Summe der Haftpflicht-Versicherungshöhe?
Gesetzliche Schadenersatzansprüche können vor allem bei Personenschäden leicht in die Zehntausende gehen, im schlimmsten Fall aber auch eine halbe Million Euro und mehr erreichen. Es ist daher empfehlenswert eine sehr hohe Deckungssumme zu wählen. Die Deckungssummen in den meisten Versicherungsunternehmen bewegen sich zwischen einer halben Million und 2,5 Millionen Euro. Je höher die vereinbarte Deckungssumme, desto eher sind alle Eventualitäten abgesichert. Denn man weiß ja nie, was alles passieren kann.


